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Wo Meinungen aufeinander treffen

Unerträgliche Zurückweisungen

Motiv: Eine stilisierte Grenzszene: Ein deutscher Grenzpfosten steht zwischen zwei kontrastierenden Bildhälften. Linke Seite: Menschen mit Gepäck, teils Familien, stehen vor der Grenze – in gedeckten Tönen (Braun, Grau, Blau) dargestellt, ruhig und ernst. Rechte Seite: Ein uniformierter Grenzpolizist steht mit ausgestrecktem Arm (Stopp-Geste) da. Über ihm schwebt ein Dokument mit der Aufschrift „Artikel 72 AEUV“. Stil: Seriös, vektorartig oder plakativer Flat-Design-Stil. Farblich reduziert (z. B. gedecktes Blau, Grau, Weiß, Schwarzrot für den Grenzpfosten). Keine Überzeichnung, respektvoll und sachlich.

Autor und Sprecher

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Christian Spengler
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Thorsten A. Siefert

Technik und Gestaltung

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Thorsten A. Siefert

Illustration mit KI erstellt

Die CDU und nicht nur sie hat mit diesem Thema Wahlkampf gemacht, ein überragendes Ergebnis hat es ihr allerdings nicht beschert. Dennoch hält man an seinen Versprechen fest die Migration zu reduzieren und hat damit begonnen, Menschen die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zu verwehren, sie an der Grenze zurückzuweisen. Ein unerhörter Vorgang. Jedenfalls für diejenigen unter uns – einer davon bin ich – die keine Regelung der Migration in die Bundesrepublik Deutschland wünschen. Alle sind willkommen, alle werden gebraucht.

Die Begründung für die aktuellen Zurückweisungen: Die Einreisewilligen kämen bereits aus einem sicheren Drittstaat, sie seien, so der zuständige Minister Dobrindt bereits ein Land zu weit gereist. Besonders bemerkenswert: Der Innenminister, er hat eine Weisung seines Vorgängers de Maiziere an die Bundespolizei aufgehoben. Danach war es bislang Asylsuchenden ohne irgendein Eingreifen der Behörden, also ohne die Menschen abzuweisen, möglich, in die Bundesrepublik einzureisen und hier zu verbleiben, bis über ihr Asylbegehren entschieden worden war.

Nun allerdings obliegt es den Polizisten darüber zu entscheiden, ob die Einreisewilligen ins Land dürfen oder nicht. Die Ordnungshüter können sie an der Einreise hindern. Eine Anweisung im Sinne einer grundsätzlichen Zurückweisung Asylbegehrender gibt es aus dem Ministerium nicht. Augenscheinlich.

Andreas Roßkopf, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, klang gegenüber der Bildzeitung in der Sache deutlicher: Die Weisung aus dem Innenministerium sei bindend. Lediglich sogenannten „vulnerablen Gruppen“ soll die Möglichkeit eingeräumt werden, in die Bundesrepublik zu kommen. Schwangere Frauen, Kranke und unbegleitete Jugendliche, sie dürfen ins Land.

Juristisch strittig ist, ob dieses Vorgehen so möglich ist. Der EU-Dublin-Verordnung folgend ist dies nicht umsetzbar, also unzulässig. Die Regierung Merz nutzt, um ihr Vorgehen zu legitimieren, die sog. Notlageverordnung nach Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Sie greift dann, wenn Zitat „die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit“ dies notwendig erscheinen lassen. Nur eine erfolgreiche Klage gegen dieses Vorgehen kann ggf. die jetzt eingeleitete Praxis stoppen.

Die Nachbarländer Schweiz, Österreich und Polen, sie kritisieren diese Zurückweisungen durch die Deutschen, lehnen diese deutlich ab. Deutlicher noch die Linken. Sören Pellmann, Fraktionschef der Partei im Bundestag urteilt über das Vorgehen der Regierung: „Wer aus Angst vor den Rechten rechte Politik macht, der kann nur verlieren“.

Hans-Christian Spengler für netkiosk.digital