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Wo Meinungen aufeinander treffen

Tapsi

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Autor und Sprecher

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Elisabeth Siefert
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Thorsten A. Siefert

Technik und Gestaltung

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Thorsten A. Siefert

Foto von RDNE Stock project

โ€žMein Gott, ist mein Tapsi putzig. Und er ist so emphatisch. Wir beide, wir verstรคndigen uns mit Blicken. Harmonie, zwischen uns gibt es einfach nur Harmonie.โ€œ Haben Sie solche und รคhnliche Aussagen von Mitmenschen schon einmal hรถren dรผrfen, wenn diese รผber ihre Tiere sprechen? Manchmal ist freundliches Nicken die beste Methode, damit still umzugehen, obwohl Sie vielleicht das bezaubernde Fellknรคuel nicht leiden kรถnnen, ihnen aber die Freundschaft mit dem dazugehรถrigen erkennbar weniger Behaarten wichtig ist. Schwierig wird die Lage, wenn die zwischenmenschliche Partnerschaft, die ihr Gegenรผber auch noch pflegt, gerade dabei ist in die Brรผche zu gehen. Ich weiรŸ nicht, ob ich um eine Formulierung wie โ€žJa, wenn doch zwischen dir und Tom auch alles schรถn wรคre, wie mit Tapsi.โ€œ irgendwie herumkรคme, vermutlich nicht.

Nehmen wir einmal an, dass das mit Tom nichts mehr wird, ihm aber ebenso wie Ihrem Bekannten sehr an Tapsi liegt. Der kuschelige Mitbewohner, er wird nun zum Streitobjekt. Objekt, tatsรคchlich. Das Haustier, es gilt in unserem Rechtssystem als Gegenstand. Verheiratete Paare, die sich trennen, sie mรผssen dem Gesetz folgend ihr Eigentum gerecht aufteilen. Unverheiratete sollen sich untereinander einigen, alternativ ist in der Frage der Zuordnung des bislang gemeinsamen Tieres ein Gericht um Hilfe zu bitten.

So tat es denn auch ein Paar aus dem Landkreis Bad Dรผrkheim. Mann und Mann, sie hatten sich getrennt. Der Labrador, um den es hier ging, verblieb bei einem der Partner. Seinem Ex-Freund verwehrte er den gewรผnschten regelmรครŸigen Umgang mit dem Tier. Begrรผndung: Der Hund sei ein Rudeltier und der Bezug zu nur einer Person diene ausschlieรŸlich dem Wohl des VierfรผรŸlers.

Der so vom Tier Ferngehaltene sah das nicht ein und klagte vor dem Landgericht Frankental auf einen regelmรครŸigen Umgang mit dem Labrador. Der Klรคger hatte Erfolg, denn der gemeinsam angeschaffte Hund stellt nach Meinung des Gerichts gemeinschaftliches Eigentum dar. Obwohl die Beziehung der beiden Besitzer beendet sei, hรคtten doch beide ein Recht auf Teilhabe an ihrem Tier. Das Wohl desselben durch die angeordnete MaรŸnahme sah man als nicht gefรคhrdet an.

Generell sollte bei einer Trennung eines Besitzerpaares bei der fรผr das gemeinsame Tier zu treffenden Regelung das Tierwohl eine zentrale Rolle spielen. Hat einer der beiden Partner beispielsweise Hund oder Katze in die Beziehung mitgebracht, so fรคllt diese dem ursprรผnglichen Halter zu. Ist ein Tier besonders wertvoll, war seine Anschaffung also mit hohen Kosten verbunden, die beide Partner getragen haben, dann ist der entstehende Wertverlust der allein zurรผckbleiben-den Beziehungshรคlfte zu erstatten.

Zurรผck zum konkreten Fall, die beiden Eigentรผmer haben nun beide ein Art von Umgangsrecht. Katrin Umlauf, sie ist Hundexpertin und รคuรŸerte sich in einem Artikel des Tagesspiegels zu dem Fall, sieht das sogenannte Dogsharing eher kritisch. Es hรคnge vom einzelnen Hund ab, ob es funktioniere. Ein gelungenes Teilen sei nur in enger Abstimmung miteinander รผber Fragen wie die Erziehung, das Futter oder den Tagesablauf mรถglich. Entscheidend ist es, dass die beiden Ex-Partner das Wohl des gemeinsamen Tieres immer im Auge haben und sich kontinuierlich รผber den Hund austauschen. Nur dann kann ein Dogsharing erfolgreich sein.

Es bleibt dem Labrador aus dem Landkreis Bad Dรผrkheim zu wรผnschen, dass seine beiden Eigentรผmer genauso an die Sache herangehen. Wenn es mit dem persรถnlichen Glรผck nicht so gut funktioniert hat, so wรคre es doch schรถn, wenn ihr tierischer Freund den beiden Ex-Partnern erhalten bleibt. Und vielleicht gefรคllt ihm das Pendeln zwischen den zwei Rudeln. Man darf erwarten, dass sich beide Besitzer Mรผhe mit ihm geben werden, wenn er bei ihnen ist. Es kรถnnte ein Abendteuer werden fรผr den Labrador, sodass er vielleicht sogar von der Trennung profitiert. Das aber sind รœberlegungen und Fantasien eines Autoren, dem jegliche Fachkenntnis und Erfahrung fehlt.

Sie fragen was aus Tapsi wurde? Den habe ich genauso wie seine beiden Besitzer frei erfunden. Wenn ich in meiner Fantasie noch einmal genau nachschaue, vermag ich zu erkennen, dass Tom und sein Ex-Partner vom Urteil des Landgerichts Bad Dรผrkheim erfuhren und sich dann auรŸergerichtlich und gรผtlich auf ein gemeinsames Umgangsrecht einigten. Die eingesparten Gerichtkosten wurden fรผr einen sich nun jรคhrlich wiederholenden Familienurlaub ausgegeben. Die beiden Ex-Partner vertrugen sich nach der Trennung gut und wollten unbedingt, dass Tapsi das volle Rudelerlebnis genieรŸen darf, wenigstens fรผr einige Wochen im Jahr. Was wohl Katrin Umlauf dazu sagen wรผrde?