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Gรคste, vor allem aber ihre Absichten, das mรถchte ich der Frankfurter Allgemeinen Zeitung doch empfehlen, sollte man sich genauer anschauen, bevor man sie einlรคdt. Zumal wenn es darum geht, dass der Gast einen Artikel verfasst hat, der sodann verรถffentlicht werden soll. Der Geladene war Thorsten Frei. Er gehรถrt der CDU an und ist parlamentarischer Geschรคftsfรผhrer seiner Fraktion im Bundestag. Und Herr Frei hat Ideen, nein sogar konkrete Vorstellungen zu einer Reform des Asylrechts.
Die Ausfรผhrungen des Politikers, sie tragen den Titel โDas individuelle Recht auf Asyl muss ersetzt werdenโ. Frei schlรคgt vor, stattdessen fรผr die Lรคnder der europรคischen Union ein Aufnahmekontingent festzulegen, in dessen Rahmen 300.000 bis 400.000 Schutzbedรผrftige unmittelbar aus dem Ausland kommend aufgenommen und dann in die einzelnen Mitgliedslรคnder verteilt werden sollen. Diese sogenannte Institutsgarantie, wie der CDU-Vertreter sie nennt, soll das Recht des Einzelnen auf Asyl ersetzen.
In der Breite erfรคhrt Freis Vorschlag wenig Zuspruch. Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Dirk Wiese hat wenig Hoffnungen, dass die Ideen des CDU-Politikers die illegale Migration eindรคmmen werden. Wiese bezeichnete zudem das im Grundgesetz festgeschriebene Asylrecht als โeine wichtige humane Errungenschaftโ. Auch Vertreter der FDP und der Grรผnen รคuรerten sich kritisch. CSU-Chef Sรถder sprach zwar von einem โspannenden Vorschlagโ, reagierte darรผber hinaus aber eher verhalten.
Kann man das individuelle Asylrecht einfach aufgehoben werden? Das Bundesverfassungs-gericht vertrat in dieser Angelegenheit in der Vergangenheit unterschiedliche Auffassungen. Nach Zahlen des Bundesamtes fรผr Migration und Flรผchtlinge sind es ohnehin nur 0,8 % der Menschen, denen Schutz nach dem Asylgesetz in der Bundesrepublik gewรคhrt wird.
Viel hรถher ist der Anteil derer, die sich bei ihrem Antrag auf Asyl auf das Europa- und Vรถlkerrecht berufen. In der EU gelten Richtlinien, nach denen ein Asylbegehren grundsรคtzlich als Einzelfall geprรผft wird. Die Professorin Anuscheh Farahat fรผr รffentliches Recht, Migrationsrecht und Menschenrechte an der Universitรคt Erlangen, sie stellte gegenรผber tagesschau.de fest, dass eine รnderung der in der Europรคischen Union geltenden Vorgaben nicht die Bindung der Gemeinschaft an das Vรถlkerrecht und im Besonderen an die Genfer Flรผchtlingskonvention aufheben wรผrde. Darin โ wie auch in der Europรคischen Menschenrechtskonvention sei festgeschrieben, dass Menschen, die verfolgt werden, ein individuelles Recht auf Prรผfung ihres Schutzbedรผrfnisses haben.
Auรenministerin Baerbock erschien die Idee Thorsten Freis wohl so absurd, dass sie seine รuรerung mit dem Sommerloch verknรผpfte. Mรถglich. Zu befรผrchten aber ist, dass zumindest Teile der CDU mit derartig undurchdachten und populistischen Vorschlรคgen Wรคhler am rechten Rand zu gewinnen versuchen.


