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Wo Meinungen aufeinander treffen

Verhütung – hier kann man helfen!

Autor, Sprecher und Episodenbild

Yeal Gabriel Gwyneth Spengler

Technik und Gestaltung

Thorsten Siefert

Es ist eine der schönsten Beschäftigungen der Welt. Nichts wird von der Erfahrung übertroffen, die zwei Menschen, gerne auch eine beliebige Anzahl darüber hinaus, machen dürfen, wenn sie sich gegenseitig an ihren Körpern erfreuen. Es geht um Sex. Und das vorab: Auch im Alter lässt er sich nicht durch noch so exquisite Mahlzeiten vollständig ersetzen. Das ist gut so.

Die gesundheitlichen Vorteile dieses großartigen Zeitvertreibs sind unumstritten. Egal ob allein, zu zweit, zu mehreren: Sex erleichtert das Einschlafen und kann zur Verbesserung von Schlafstörungen beitragen. Er wirkt außerdem stress- sowie schmerzmindernd, praktizierter Sex reduziert die Wahrscheinlichkeit Prostatakrebs zu entwickeln und kann die Fruchtbarkeit steigern.

Bei Frauen fördert guter Sex die Herzgesundheit und verringert das Risiko von Bluthochdruck. Lediglich ältere Männer sollten etwas vorsichtig sein, bei ihnen besteht die Möglichkeit, dass sie dadurch Herz-Kreislauf-Erkrankungen entwickeln.

Und wie oft sollte man nun zwischenmenschliche Intimität genießen? Für Partnerschaften gilt: Einmal in der Woche ist gut für das Wohlbefinden, mehr bringt nicht mehr. Pauschal kann man solche Aussagen allerdings nicht treffen und regelmäßiger wöchentlicher Sex ist auch kein Garant für eine gelungene Beziehung. Lebensumstände, individuelle Bedürfnisse oder auch Lust sind nur einige Faktoren, die mitbestimmen, wie häufig man sich näher kommt. Jetzt wissen Sie Bescheid.

Nun habe ich davon gehört, dass vornehmlich bei heterosexuellen Paaren in einer bestimmten Altersgruppe die Bedeutung zuverlässiger Verhütungspraxen als vorteilhaft empfunden wird. Nur durch deren Anwendung lässt sich recht sicher gewährleisten, dass die Freude zu Zweit nach absehbarer Zeit nicht einen neuen Menschen in die Beziehung eintreten lässt, dessen Dasein den bisherigen Lebensstil eines Paares nachhaltig verändert. Zuverlässig.

Wenn man also nicht mit Absicht in die Phase der Reproduktion eintreten möchte, muss man aufpassen, was nicht im wörtlichen Sinne gemeint ist, schon weil es meist nicht hilft. Die für ein Paar geeigneten Verhütungsmittel und -wege müssen gefunden werden, sie sollen praktikabel sein und bestenfalls die Verantwortung nicht nur auf einen Beziehungspartner verlagern. Beide sind gefordert ihren Beitrag zu leisten.

Doch Verhütung gibt es nur gegen Geld. In der Bundesrepublik ist das genau reguliert. Bis zum 22. Lebensjahr werden die Kosten für Verhütungsmittel von den gesetzlichen Krankenkassen zuverlässig übernommen. Für die Zeit danach existieren Regelungen, die von medizinischen Indikationen ausgehend weitere Leistungen der Kassen ermöglichen.

Grundsätzlich aber gilt, dass man nun selbst für die Kosten aufkommen muss. Menschen mit geringem Einkommen trifft das mitunter hart. Für sie hängt sehr viel davon ab, wo sie leben. Sowohl Kommunen, Gesundheitsämter als auch ProFamilia können geeignete Ansprechpartner sein, wenn ihnen entsprechende finanzielle Mittel zu diesem Zweck zugewiesen wurden. Man muss sich also kümmern.

In einigen Großstädten erhalten Empfänger staatlicher Unterstützungsangebote zuverlässig kostenlose Verhütungsmittel. Aber nicht nur dort. Fragen Sie bei der Verwaltung Ihrer Gemeinde oder Stadt nach.

Letzte Woche erreichte uns aus dem NDR-Studio Norderstedt eine in diesem Zusammenhang doch erstaunliche Meldung: Menschen mit geringem Einkommen im Landkreis Segeberg konnten bisher für die benötigten Verhütungsmittel eine Kostenübernahme bei pro familia beantragen. Diese Regelung wird es ab Juni nicht mehr geben. Im Kreistag zu Segeberg beschloss eine Mehrheit aus CDU und AfD die bisherige Praxis nun zu beenden, gegen die Stimmen aller anderen Parteien übrigens. Lina Jenner, Fachreferentin von pro familia in Schleswig-Holstein, formulierte gegenüber dem NDR sehr treffend, dass dies ein Rückschritt für die Gleichberechtigung und reproduktive Selbstbestimmung sei.

Erschreckend ist bereits die politische Dimension – hier zeigt sich eine unübersehbare Schnittmenge zwischen CDU und AfD. Das Entstehen einer solchen Mehrheit und wie schnell sich konservative Haltungen als ergänzend wahrnehmen können und dann Entscheidungen treffen, die sich auf das Leben von vielen Menschen in höchstem Maße nachteilig auswirken, das alles ist schon bedenklich, kommt aber nicht vollkommen überraschend.

Schlimmer allerdings: Wie in vielen anderen Situationen in der Bundesrepublik – denken wir nur an die Reform, die aus dem Bürgergeld nun zum 1. Juli 2026 die Grundsicherung werden lässt – sind es erneut unterstützungsbedürftige Menschen, denen etwas genommen wird. Nämlich ein Stück Würde. Die Möglichkeit, seine Sexualität auszuleben, zu genießen, gehört zur Würde des Menschen eindeutig dazu, die das Grundgesetz in seinem ersten Artikel garantiert.

Es ist weder im Interesse der Beteiligten, noch in dem des Staates, dass durch nicht geschützten Sex ungewollt Kinder in die Welt kommen. Nur zu oft erfahren und erleben diese, dass sie genau das sind: ungewollt, unerwünscht. Wenn man also weiter denkt, beschädigt diese Entscheidung von CDU und AfD, wie sie im Kreistag Segeberg getroffen wurde, nicht nur die Würde der interagierenden Geschlechtspartner, die sich ein Verhütungsmittel tatsächlich nicht leisten können. Nein, auch die Würde derer, die also in Folge und von ihren Eltern unbeabsichtigt ein Menschenleben beginnen werden, wird mit ihrem Eintreten in die bundesrepublikanische Gesellschaft und deren antiquiert bürgerlichen Moralvorstellungen verletzt.

Aus all dem kann sich nur eine Forderung ergeben: Die Aufgabe des Sozialstaates muss es folglich sein, allen unterstützungsbedürftigen Bürgern den kostenfreien Zugang zu benötigten Verhütungsmitteln ein Sexualleben lang zu ermöglichen. Nicht nur, um ein hoffentlich befriedigendes gemeinsames Erlebnis ohne die Angst vor nicht erwünschten Konsequenzen zu gewährleisten, auch im Feld der Gesunderhaltung sowie des Gesundheitsschutzes – denken wir an sexuell übertragbare Krankheiten – ergäben sich Vorteile. Die Würde der Betroffenen – bezogen auf zumindest diese Angelegenheit – sie wäre gewährleistet und ein Versprechen der bundesrepublikanischen Verfassung eingelöst.